Infos für Patienten

Praxisinformationen:

Die Physiotherapiepraxis B.Schwank ist eine reine Privatpraxis und kann damit keine kassenärztlich, ausgestellten Rezepte abrechnen. Patienten die mit einer kassenärztlichen Verordnung und der entsprechenden Diagnose werden ebenso umfassend betreut und behandelt wie eine privat versicherte Person. Jedoch laufen Sie als GKV Patient bei uns als Selbstzahler. Sie können uns gerne kontaktieren und nach unseren offiziellen Preisen anfragen. Wir sind darüber hinaus in der Lage mit jedem Patienten einen separaten Patientenvertrag abzuschließen, in dem dann auch preisliche Sondervereinbarungen, die im Vorfeld besprochen werden können, festgehalten werden. Ebenso ist es möglich, dass Selbstzahler Ihre Behandlungsrechnungen unter der Rubrik Sonderausgaben steuerlich erkenntlich machen können, sofern ein gewisser Prozentsatz am Ende des Jahres im Rahmen der Lohnsteuer erreicht ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin sich als Kassenpatient eine Kostenvoranschlag machen zu lassen und mit einer entsprechenden Begründung seiner Praxiswahl im Vorfeld an seine gesetzliche Krankenkasse zu schicken und zu erfragen, ob hier im Rahmen von Sonderabsprachen zumindest der gesetzliche Erstattungsrahmen für die Privatrechnung greifen kann.

Patienten die ohne ein Rezept Behandlungen/Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen die Rechnungen mit 19% MwSt ausgewiesen bekommen. Dies gilt ebenso für Privatpatienten die ohne Rezept als Selbstzahler Behandlungen wahrnehmen möchten.

Abrechnungskriterien:

Privatpatienten und Beihilfe berechtigte Patienten (mit oder ohne Privatzusatzversicherung) erhalten nach Beendigung Ihrer Behandlungen auf Grundlage Ihres Rezeptes und der aktuell ausliegenden Preisliste Ihre Privatrechnung. Unabhängig von der Erstattungspraxis der verschiedenen Krankenkassen besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Unter der Rubrik Download finden Sie die aktuell gültigen Vordrucke unserer Patientenvereinbarungen und Patienteninformationen.

Wir orientieren uns mit der Preisgestaltung im Rahmen unseres Leistungskatalogs an der GebüTh. Das ist die Gebührenverordnung für Therapeuten im Rahmen der Privatpreisgestaltung. Auch unsere Multiplikatoren zwischen dem 1,8 fachen und 2,3 fachen Satz begründen wir mit den Richtlinien und Kriterien die die GebüTh hier zur Preisgestaltung mit einfließen lässt. Das fängt an von den außerordentlichen Behandlungszeiten, der Qualifikation und Spezialisierung, des Standortes, der Praxiseinrichtung bis hin zu vorhandenen Parkplätzen etc.

Näheres erfahren Sie hierzu unter www.gebüth.de

Ebenso ist es für uns therapeutische Dienstleister nicht möglich die Erstattungssätze der einzelnen Privatkassen zu kennen, zumal die Vergütung auch von den einzelnen Tarifen und Vertragsmodalitäten abhängt, die der Versicherte abgeschlossen hat.

So kann es auch zu Zuzahlungen als privat versicherte Person kommen.

Im Zweifelsfall muss der Versicherte sich um diese Informationen im Vorfeld der Behandlungen kümmern. Im Nachhinein gilt der vereinbarte Patientenvertrag.

Praxisorganisation und Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten sind regulär von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, jedoch ist auf Absprache hin eine Terminvereinbarung vor und nach diesen Zeiten möglich. Ebenso besteht nach Rücksprache und Vereinbarung die Möglichkeit Samstagstermine zu machen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei kurzfristigen Notfallterminen auch sonntags ein Konzil zu vereinbaren. Diese Termine sind jedoch nur bei Erreichbarkeit möglich.

Im Allgemeinen haben wir zu den Terminen keine oder kaum Wartezeiten. Unsere Termintaktung läuft in der Regel in Stundenterminen. Bei therapeutischen Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Manuelle Therapie etc beträgt die Mindestbehandlungszeit 25-30 Minuten. Kommt es zu größeren Verzögerungen von unserer Seite aus, dann geben wir das als Zeitgutschrift zum nächsten Termin dazu, sofern wir die Zeit nicht an die eigentliche Behandlungszeit anhängen können.

Patienten die auf Zuweisung und Empfehlung von Kooperationspartner (Ärzte etc.) zu uns in die Praxis kommen, haben den Vorteil dass Sie in der Regel immer einen Termin innerhalb von 2 Tagen erhalten. Aber auch alle anderen Patienten erhalten in der Regel spätestens innerhalb von 4-5 Tagen einen ersten Termin.

Sie müssen als Patient keine Handtücher oder sonstiges mitbringen. Wir haben alles für Sie da. Dennoch können Sie das gerne tun, sofern Sie gerne Ihr eigenes benutzen möchten. Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Sport-und Trainingssachen bei uns zu lagern.

Neuaufnahme von Patienten:

Patienten die zum ersten Mal zu uns in die Praxis kommen sollten Ihre Unterlagen bezüglich Voruntersuchungen oder die wichtigen Dokumente zu dem aktuellen Anliegen mitbringen. Dazu gehören MRT Berichte, OP-Berichte, Arztberichte etc.

Wir planen in der Regel einen 60-minütigen Termin ein, um die erste Befundung und Anamnese zu machen. Danach wird für den Patienten alles verständlich zusammengefasst und die weitere Strategie besprochen. Ist die Zeit ausreichend oder direkt mit einkalkuliert findet eine erste sogenannte „Probebehandlung“ zielgerichtet anhand der vorhandenen Symptome statt.

Bei akuten Patienten kann der erste Termin auch 90 Minuten dauern, da hier zwangsläufig auch erste Behandlungsmaßnahmen zur Schmerzreduktion erfolgen sollen.

Vor Beginn der Behandlungen müssen Sie als Patient oder Patientin einen kleinen Fragebogen zu gesundheitliche Fragen ausfüllen, so wie Sie es wahrscheinlich auch aus Ihren Arztpraxen kennen. Dies dient uns dazu nichts zu übersehen oder wichtige behandlungsrelevante Fakten zu erfassen Weiter bekommen Sie unsere Patienteninformationen und die Patientenvereinbarung als Grundlage der Abrechnungsmodalitäten.